Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Reinigungsdienstleistungen
Stand: 14.12.2025
Anbieter (Auftragnehmer): Cleanfeld, Kleinunternehmen, Fahlerweg , 40764, Langenfeld
Kontakt: info@cleanfeld.de, 02173 2600512
Diese AGB gelten für alle Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen des Auftragnehmers gegenüber Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Kunden können Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) sein. Verbraucherbezogene Sonderregeln sind in diesen AGB ausdrücklich gekennzeichnet.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, ggf. Leistungsverzeichnis und getroffenen Zusatzabsprachen. Leistungsbeispiele: Büroreinigung, Fensterreinigung, Desinfektionsreinigung, Praxisreinigung, Unterhaltsreinigung, Bauendreinigung, Haushaltsreinigung.
Der Auftragnehmer erbringt die Leistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Gebäudereinigung. Ein bestimmter Erfolg (z. B. vollständige Fleckenentfernung bei irreversiblen Materialschäden) ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer einzusetzen.
Website-Informationen sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
Der Vertrag kommt zustande durch (a) Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) oder (b) ausdrückliche Beauftragung und Leistungsbeginn nach Abstimmung.
Termine, Einsatzzeiten und Intervalle werden individuell vereinbart; bei Unterhaltsreinigung gilt der abgestimmte Reinigungsplan.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind (Zutritt, Schlüssel/Transponder, Park-/Ladeoptionen, Sicherheits-/Alarmhinweise).
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung oder fehlenden Zugangs trägt der Auftraggeber, sofern er dies zu vertreten hat.
Der Auftraggeber informiert vorab über empfindliche Oberflächen, Spezialmaterialien, besondere Hygieneregeln (insb. Praxisbereiche), Gefahrenstellen sowie Einschränkungen (z. B. gesperrte Räume).
Für Desinfektions-/Hygienereinigung gelten die im Angebot festgelegten Verfahren/Produkte. Spezielle, kundenseitig vorgeschriebene Mittel/Pläne sind rechtzeitig zu übergeben.
Abrechnung erfolgt – je nach Vereinbarung – pauschal, nach m²/Einheit oder nach tatsächlichem Zeitaufwand (Stunden).
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; der Auftragnehmer kann weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückhalten.
Zusatzleistungen (z. B. Sonderreinigung, Zusatzflächen, kurzfristige Einsätze) bedürfen einer gesonderten Beauftragung.
Mehraufwand wird nach vereinbarten Konditionen abgerechnet; sofern nicht geregelt, nach tatsächlichem Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen.
Vereinbarte Termine können vom Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail) storniert/verschoben werden.
Erfolgt eine Absage so kurzfristig, dass der Auftragnehmer die Kapazitäten nicht mehr anderweitig einsetzen kann, kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was durch anderweitige Verwendung erworben wird. Gesetze im Internet
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Unternehmer (B2B): Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß, sofern kein wesentlicher Mangel vorliegt.
Verbraucher (B2C): Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte; eine verkürzte Rügefrist wird nicht vereinbart.
Der Auftragnehmer hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Erst bei Fehlschlagen kommen weitergehende gesetzliche Rechte in Betracht.
Übergebene Schlüssel/Transponder werden sorgfältig verwahrt und ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
Der Auftraggeber informiert über Alarmanlagen und Sicherheitsvorschriften. Schäden durch fehlende oder fehlerhafte Informationen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
Die Laufzeit wird individuell vereinbart.
Sofern keine feste Mindestlaufzeit vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist monatlich kündbar (Kündigung in Textform mit Wirkung zum Monatsende).
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht für Schäden, die auf fehlende/unterlassene Mitwirkung (z. B. nicht gemeldete empfindliche Oberflächen) zurückzuführen sind, sofern den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
Handelt der Auftraggeber als Verbraucher, kann ihm bei Fernabsatzverträgen (z. B. Abschluss per Telefon/E-Mail) oder außerhalb von Geschäftsräumen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Gesetze im Internet
Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung (siehe unten / separate Seite).
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://cleanfeld.de/datenschutz/
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand (nur B2B): Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist Gerichtsstand – soweit zulässig – [Fahlerweg 43, 40764 Langenfeld ].
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.